Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 07. Juli 2025
1. Einleitung
Die Tischlerei Gilhaus ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025, der dazugehörigen BFSG-Durchführungsverordnung (BFSGA) sowie den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zugänglich zu machen. bundesregierung.debarrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de
2. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für das unter https://www.tischlerei-gilhaus.de/ erreichbare Webangebot.
3. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach einer am 07. Juli 2025 vorgenommenen Selbstbewertung ist die Website teilweise vereinbar mit den oben genannten Anforderungen. Als kleines Unternehmen (§ 4 BFSG) haben wir Anpassungen im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren umgesetzt (§ 15 Abs. 2 BFSG – „unverhältnismäßige Belastung“) ihk.de.
4. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
| Bereich | Problem | Geplante Lösung / Frist |
|---|---|---|
| PDF-Downloads vor 2025 | teils fehlende Tags & Alternativtexte | Sukzessive Nachbearbeitung bis 12/2025 |
| Interaktive Karten (Anfahrt) | Tastaturbedienung & Screen-Reader-Ausgabe unvollständig | Austausch durch barrierefreie Kartenlösung bis 03/2026 |
| Einzelne Kontrastwerte | Buttons & Icons nicht AA-konform | Style-Update im nächsten Design-Sprint (Q4/2025) |
5. Alternativen & Unterstützung
5. Alternativen & Unterstützung
Sollten Sie auf Inhalte stoßen, die für Sie nicht barrierefrei zugänglich sind, kontaktieren Sie uns bitte – wir stellen Ihnen die Informationen gern in einem geeigneten Format zur Verfügung.
Kontaktstelle Barrierefreiheit
- E-Mail: info@tischlerei-gilhaus.de
- Telefon: +49 4162 600480 (Mo–Fr 09:00–17:00 Uhr)
6. Feedback- und Durchsetzungsverfahren
6. Feedback- und Durchsetzungsverfahren
Sie können uns jederzeit Barrieren melden oder Informationen anfordern (siehe Kontaktstelle). Sollte Ihre Anfrage innerhalb von 4 Wochen unbeantwortet bleiben oder nicht zufriedenstellend gelöst werden, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) anrufen:
Schlichtungsstelle BGGBundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit BehinderungenMauerstraße 53, 10117 Berlin
7. Erstellung dieser Erklärung
7. Erstellung dieser Erklärung
- Methodik: Selbstbewertung mittels automatischer Prüftools (WAVE, Axe) und manueller WCAG-Checks.
- Letzte Überprüfung: 07. Juli 2025.
- Nächste geplante Prüfung: 07. Juli 2026.